Wissenschaftlicher Beirat Globale Umweltveränderungen
Szenario zur Ableitung globaler CO2-Reduktionsziele und Umsetzungsstrategien
Stellungnahme zur ersten Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention
in Berlin
Zusammenfassung
Aus Anlaß der ersten Vertragsstaatenkonferenz zum Rahmenübereinkommen
über Klimaänderungen gibt der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung
Globale Umweltveränderungen die folgende Stellungnahme zur Ableitung
globaler CO2-Reduktionsziele und Umsetzungsstrategien ab:
Der Beirat leitet ein globales CO2-Reduktionsziel ab, das in
einem "Invers-Szenario" auf der Grundlage mathematisch-physikalischer
Modelle berechnet wurde. Aus der Analyse der ökologisch und ökonomisch
vermutlich noch tragbaren Belastungen durch Klimaänderungen wird zunächst
ein "Toleranzfenster" für die zulässigen Klimaentwicklungen
festgelegt. Ökologische Grenzen ergeben sich dabei aus der Maximaltemperatur
und den Temperaturgradienten, an die sich die Biosphäre noch anpassen
kann. Ökonomische Grenzen sind durch die für die Weltwirtschaft
gerade noch zumutbaren Klimafolgekosten bestimmt.
Die Ergebnisse des Szenarios sind:
- Die anthropogenen Emissionen müssen sehr langfristig, d.h. in mehreren
Jahrhunderten, auf Null heruntergefahren werden. Dabei läßt das
Klimasystem allerdings beträchtliche Freiheiten zu, was die Gestaltung
des Emissionsprofils anbetrifft.
- Die Fortsetzung der gegenwärtigen Emissionspraxis (Business as
Usual) würde uns zwar noch ca. 25 Jahre Zeit geben, dann aber innerhalb
weniger Jahre einen solch drastischen Minderungszwang erfordern, daß
kaum Strukturen und Technologien vorstellbar sind, die diese Minderung erbringen
könnten.
- Deshalb erscheint dem Beirat ein Emissionsprofil umsetzbar und sinnvoll,
bei dem die globalen CO2-Emissionen nach einer Übergangszeit
von etwa 5 Jahren über mehr als 150 Jahre um jährlich knapp 1%
reduziert werden.
- Dadurch kommen vor allem auf die Industrieländer mittelfristig
große Reduktionsanstrengungen zu. Der Beirat regt an, die aus der
Selbstverpflichtung Deutschlands zur Minderung der CO2-Emissionen
entstehenden Maßnahmen konsequent zu verwirklichen.
Es ist zu vermuten, daß die aus dieser Vorgabe resultierenden Reduktionspflichten
auf die Annex-I-Länder (Industrieländer) beschränkt sein
werden. Zur Flexibilisierung der zu erwartenden starren Länderquoten
empfiehlt der Beirat das Instrument der Joint Implementation ("Gemeinsame
Umsetzung") mit der möglichen Erweiterung hin zu einem zwischenstaatlichen
Zertifikatesystem. Durch diese Instrumente könnten die erforderlichen
Emissionsreduktionen kostengünstig gestaltet und gleichzeitig den Entwicklungsländern
ein rascher Zugang zu energieeffizienten Technologien ermöglicht werden.
Neben den laufenden Verbesserungen der Energieeffizienz empfiehlt der Beirat,
zum Erreichen des anspruchsvollen Reduktionsziels verstärkt Umweltbildungsmaßnahmen
einzuleiten, da sie Voraussetzung einer Suffizienzrevolution sind.
Wie aus der bisherigen Arbeit des Beirats deutlich wird, dürfen globale
Umweltprobleme nicht isoliert betrachtet werden, sondern es müssen
die Verknüpfungen mit anderen Trends des Globalen Wandels verstärkt
in Analyse und Umsetzungsstrategien einbezogen werden. Dies gilt auch für
das Thema Klimawandel, dessen Bewältigung nur innerhalb des Leitbildes
der nachhaltigen Entwicklung (Sustainable Development) erfolgen kann.
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